Schulvorstand

Im Schulvorstand wirken jeweils 4 Vertreter/innen der Schule (Schulleiterin, Lehrkräfte/ Pädagogischen Mitarbeiter) und der Erziehungsberechtigten zusammen, um die Qualitätsentwicklung der Schule zu gestalten.
Der Schulvorstand entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule; bei Stimmengleichheit entscheidet die Schulleiterin. Der Schulvorstand entscheidet über:

  • den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel
  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen
  • die Ausgestaltung der Stundentafel
  • Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation
  • die Führung einer Eingangsstufe
  • Schulpartnerschaften
  • Er macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und die Schulordnung.

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