Schulelternrat

Der SER besteht aus den Vorsitzenden und den Stellvertretern aller Klassenelternschaften.

Der SER wählt für 2 Jahre für den Vorstand:

  • 1 Vorsitzenden
  • 1 Stellvertreter

Der SER wählt außerdem:

  • Vertreter für Stadtelternrat
  • Vertreter für Kreiselternrat
  • Mitglieder für Gesamtkonferenz
  • Mitglieder für Fachkonferenzen
  • 4 Mitglieder und Stellvertreter für den Schulvorstand

Aufgaben des/ der Vorsitzenden

  • Einberufen und Leiten von Sitzungen (mindestens zweimal im Jahr)
  • Durchführung von Beschlüsse des SER
  • Führen von Gesprächen mit der Schulleitung über Angelegenheiten in der Schule und des Unterrichtes
  • Information der Elternschaft der Schule über wichtige Vorhaben
  • Vertretung der Elternschaft der Schule nach innen und außen

Der SER erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen und muss vor wichtigen Entscheidungen in der Schule gehört werden.

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