Klassenkonferenz

Der Klassenkonferenz gehören alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte sowie drei gewählte Elternvertreter/innen der Klasse an. Bei Angelegenheiten der Klasse oder einzelner Schüler haben die Eltern Stimmrecht; bei Zeugniskonferenz jedoch nur beratende Funktion.

Die KK entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen und Schüler betreffen, insbesondere über

1. das Zusammenwirken der Fachlehrkräfte,

2. die Koordinierung der Hausaufgaben,

3. die Beurteilung des Gesamtverhaltens der Schülerinnen und Schüler,

4. wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten,

5. Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten und Überspringen.

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