Gesamtkonferenz
Gesamtkonferenz (GK) (§ 34 NSchG)
Die GK besteht aus
- Schulleiter
- allen Lehrkräften
- pädagogische Mitarbeiter
- Vertreter der sonstigen Mitarbeiter
- 4 Erziehungsberechtigten
- Vertreter des Schulträgers
ohne Stimmrecht mit beratender Funktion:
- 1 Vertreter des Schulträgers
Aufgaben:
Die GK verabschiedet
- das Schulprogramm
- die Schulordnung
- die Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung sowie für Klassenarbeiten und Hausaufgaben.